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9. Thumer Werfertag

Am 24. August 2012 trifft sich wieder die Weltklasse zum 9. Thumer Werfertag.
Alle Informationen gibt es wieder unter www.thumer-werfertag.de.

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Freitag, den 07. März 2008 um 10:00 Uhr

S A T Z U N G

des Leichtathletik-Vereins 1990 Thum (e.V.)

§ 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins

( 1) Der am 19.01.1990 gegründete Verein führt den Namen Leichtathletik-Verein 1990

Thum (e.V.) (Abkürzung: LV 90 Thum).

( 2) der Verein ist Mitglied im Deutschen Leichtathletik-Verband und des Sächsischen

Leichtathletik-Verbandes.

( 3) Der Verein hat seinen Sitz in Thum und ist am 09. Mai 1990 unter der laufenden Nr. 2 in

das Vereinsregister des Kreisgerichtes Zschopau eingetragen.

( 4) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des

Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

( 5) Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Förderung der Allgemeinheit auf dem

Gebiet leichtathletischer Betätigung verwirklicht, im einzelnen durch:

- Förderung junger Talente in der Leichtathletik auf leistungssportlicher Basis

- Organisation eines geordneten Übungs-, Trainings- und Wettkampfbetriebes für alle

Altersklassen

- Durchführung massensportlicher Aktivitäten für alle Vereinsmitglieder

- Durchführung von Versammlungen, Vorträgen, sportlichen und geselligen Veran-

staltungen, Fahrten und Wanderungen

( 6) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigen wirtschaftliche Zwecke.

( 7) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

( 8) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Vereins fremd sind, oder durch

unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

( 9) Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

(10) Die Organe des Vereins arbeiten ehrenamtlich.

§ 2 Erwerb der Mitgliedschaft

( 1) Dem Verein kann jede natürliche und juristische Person als Mitglied angehören.

( 2) Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand des Vereins zu beantragen. Bei Aufnahme-

anträgen von Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter

erforderlich.

( 3) Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.

§ 3 Beendigung der Mitgliedschaft

( 1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschlu0 oder Tod.

- Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand schriftlich zu erklären. Er ist unter Einhaltung

einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende möglich.

- Ein Mitglied kann vom Vorstand ausgeschlossen werden, wenn es in erheblicher Weise

gegen den Vereinszweck verstößt, die Satzung grob oder wiederholt verletzt, sich grob

unsportlich verhält oder seiner Beitragspflicht während eines Jahres trotz Mahnung

nicht nachkommt.

Der Beschluss zu Ausschluss eines Mitgliedes ist durch den Vorstand mit 2/3-Mehrheit

zu fassen.

( 2) Bei Beendigung der Mitgliedschaft bleiben

- die Beitragspflicht

- sämtliche Verpflichtungen gegenüber dem Verein bis zum Ende des laufenden Jahres

bestehen.

( 3) Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf Anteile des

Vermögens des Vereins.

( 4) Ausgeschlossene Mitglieder können erst nach Ablauf eines Jahres einen Antrag auf Wieder-

aufnahme stellen.

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

( 1) Die Mitglieder sind berechtigt im Rahmen des Vereinszweckes an allen Veranstaltungen

teilzunehmen.

( 2) Die Mitglieder haben das Recht, Vorschläge, Kritiken und Hinweise zur Verbesserung

des Vereinslebens zu unterbreiten.

( 3) Alle Mitglieder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, besitzen Stimm- und Wahlrecht.

( 4) Alle Mitglieder sind verpflichtet, sich entsprechend der Satzung und der weiteren Ord-

nungen des Vereins und der Regelungen des Deutschen und des Sächsischen Leichtathletik-

verbandes zu verhalten.

( 5) Alle Mitglieder haben insbesondere die Pflicht, alle Formen von Doping zu unterlassen.

Sie haben sich entsprechend der Hinweise des Sportarztes zu verhalten. Eine Verletzung

dieser Pflicht zieht den sofortigen Ausschluss aus dem Verein nach sich.

§ 5 Beiträge

( 1) Jedes Mitglied ist zur Zahlung des Beitrages verpflichtet.

( 2) Über die Höhe und die Fälligkeit der Beiträge beschließt die ordentliche Mitgliederver-

sammlung. Einzelheiten regelt die Finanzordnung.

( 3) Der Beitrag ist eine Bringschuld. Er ist im 1. Halbjahr für das jeweils laufende Kalender-

jahr zu entrichten.

§ 6 Organe des Vereins

( 1) Die Organe des Vereins sind:

1. die Mitgliederversammlung

2. der Vorstand

3. die Kommissionen

§ 7 Die Mitgliederversammlung

( 1) Die Mitgliederversammlung ist zuständig für

- die Entgegennahme der Berichte des Vorstandes

- Wahl und Entlastung des Vorstandes

- Festlegung von Beiträgen, Umlagen und deren Fälligkeit

- Genehmigung des Haushaltsplanes

- Änderungen der Satzung

- Ernennungen von Ehrenmitgliedern

- Auflösung des Vereins

( 2) Die Mitgliederversammlung wird jährlich einberufen. Die Einberufung erfolgt durch den

Vorstand.

( 3) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen

Mitglieder beschlussfähig.

( 4) Anträge auf Änderung der Satzung müssen 4 Wochen vor der Mitgliederversammlung

schriftlich beim Präsidenten des Vereins eingegangen sein. Andere Anträge sind

mindestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich einzureichen.

( 5) Gewählt werden können alle volljährigen und geschäftsfähigen Mitglieder des Vereins.

( 6) Das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung kann nur persönlich ausgeübt werden.

( 7) Mitglieder, denen kein Stimmrecht zusteht, können als Gäste an der Hauptversammlung

teilnehmen.

§ Der Vorstand

( 1) Der Vorstand besteht aus: dem Präsidenten

dem Vizepräsidenten

dem Geschäftsführer

dem Kassenwart

dem Sportwart

dem Wettkampfwart

dem Jugendwart

dem Schülerwart

dem Jugendsprecher

und weiteren bis zu 3 Mitgliedern

( 2) Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt.

( 3) Der Vorstand erledigt alle laufenden Vereinsangelegenheiten. Er ist für alle Aufgaben

zuständig, die nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.

( 4) Der Verein wird im Rechtsverkehr durch die im folgenden genannten

Vorstandsmitglieder, einzeln oder gemeinsam, vertreten:

dem Präsidenten

dem Vizepräsidenten

dem Geschäftsführer

dem Kassenwart

§ 9 Die Kommissionen

( 1) Es gibt folgende Kommissionen:

- Kommission Sport

- Kommission Wettkämpfe

- Kommission Jugend

( 2) Die Arbeit der Kommissionen ist auf den einzelnen Teilgebieten auf die Verbesserung des

Vereinslebens zu richten. Die Kommissionen erhalten vom Vorstand des Vereins konkrete

Aufgaben.

( 3) Zur Unterstützung der Arbeit der Kommissionen können diese zeitweilig weitere Mitglieder

des Vereins heranziehen.

§ 10 Auflösung des Vereins

( 1) Über die Auflösung des Vereins entscheidet eine hierfür mit vierwöchiger Frist gesondert

einberufene Mitgliederversammlung. In dieser Versammlung müssen 80 % der

stimmberechtigten Mitglieder des Vereins anwesend sein. Zur Beschlussfassung ist eine

Dreiviertel-Mehrheit erforderlich.

( 2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen

zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung

des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

Die vorliegende Form der Satzung wurde auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung

am 14.06.1995 bestätigt.

Wetzel

Präsident

Veränderungen zur Vereinssatzung vom 14.06.1997

Nachfolgend aufgeführte Punkte ändern sich zu o. g. Satzung:

§ 1 ( 3) Der Verein hat seinen Sitz in Thum und ist im Vereinsregister

des Amtsgerichtes Annaberg unter der Nummer 444 eingetragen.

Die Ersteintragung wurde vorgenommen am 07.02.1996 unter

der Nummer 4 AR 122/94.

Der bisherige Eintrag im Vereinsregister des Kreisgerichtes

Zschopau unter der Nummer 2 ist in o. g. Vereinsregister des

Amtsgerichtes Annaberg übergegangen.

(siehe beglaubigter Vereinsregisterauszug)

Wechsel des Präsidenten des Vereins

Der in der Satzung unterschreibende Präsident,

Herr Arnd Wetzel, ist aus dem Verein ausgeschieden.

Neuer Präsident ist seit dem 01. Februar 1996

Herr Volker Keller.

(sie Kopie Notarielle Beglaubigung, Urkundenrolle

Nr. 442 für 1996, Notarin Sonja Piehler,

Sitz Chemnitzer Str. 42 in Thum)

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